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KI Kennzeichnungspflicht: Das gilt schon jetzt in Österreich

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Alexander Schurr
December 12, 2024
Ab dem 1. August 2026 schreibt der EU AI Act vor, dass alle generativen KI-Inhalte klar als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen.

Die Transparenzpflichten und KI-Kennzeichnungspflichten wurden durch die EU KI-Verordnung (AI Act) erstmals klar geregelt. Ziel ist es, Nutzern die Interaktion mit KI-basierten Systemen bewusst zu machen und sie vor irreführenden oder manipulativen Inhalten zu schützen. Doch was bedeutet das konkret? Hier ist ein Überblick über die aktuellen und zukünftigen Anforderungen:

KI-Kennzeichnungspflicht: Stand 2025

  • Es gibt aktuell keine gesetzliche Regelung in der EU oder Österreich, die dich verpflichtet, generierte Texte oder Bilder mit einem Hinweis zu versehen, dass sie mit KI erstellt wurden.
  • Dies gilt unabhängig davon, ob du die Inhalte für private, geschäftliche oder öffentliche Zwecke nutzt.
  • Ausnahmen:

    Die Transparenzpflichten in der EU gelten aktuell nur in spezifischen Kontexten:

    1) Wenn die Nutzung von KI wesentliche Auswirkungen auf den Nutzer hat:

    1. Beispiel: Ein Chatbot im Kundenservice, der automatisierte Antworten gibt, muss klar kennzeichnen, dass es sich um KI handelt.
    2. Für Texte, wie etwa Blogartikel, gibt es diese Pflicht nicht.
  • Heißt: Machen Sie deutlich, wann und wo KI im Einsatz ist, insbesondere im direkten Kontakt mit Kunden!
  • Beispiele: „Sie sprechen mit einem KI-gestützten System“ oder „Diese Antwort wurde von einer KI erstellt.“
  • 2) Falls die Inhalte potenziell täuschend sind:

    1. Falls KI-generierte Inhalte täuschend echt wirken oder gezielt zur Manipulation genutzt werden könnten, müssen sie entsprechend gekennzeichnet werden.
      • Beispiele:
        • Deepfake-Videos, die eine real existierende Person imitieren.
        • KI-generierte Bilder, die als authentische Beweisbilder ausgegeben werden.
    KI Kennzeichnungspflicht und Transparenzflichten

    KI-Kennzeichnungspflicht: August 2026

    Ab 1. August 2026, mit der vollständigen Umsetzung des EU AI Acts, gilt:

    1. Generative KI-Inhalte:
      Texte, Bilder und Videos, die mit Tools wie ChatGPT oder DALL-E erstellt wurden, müssen deutlich gekennzeichnet werden.
    2. Deepfakes:
      Inhalte, die realen Personen nachempfunden sind oder täuschend echt wirken, müssen klar als KI-generiert deklariert sein.

    Texte, Bilder und Videos von generativen KI-Systemen dürfen nicht ohne Kennzeichnung veröffentlicht werden – auch nicht in internen Systemen oder Dokumentationen.

    Beispiel: Ein Blog, der von einer KI geschrieben wurde, müsste dann mit einem Hinweis wie „Dieser Artikel wurde von einer KI erstellt“ versehen werden.

    Schlupfloch:

    • Wenn Sie einen KI-generierten Text wesentlich überarbeitest, sodass er deutlich durch menschliche Eingriffe verändert wurde, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
    • Begründung: Die überarbeiteten Inhalte gelten nicht mehr als „generative KI-Inhalte“, sondern als menschliches Werk mit unterstützender KI-Nutzung.

    Was heißt „wesentliche Überarbeitung“?

    • Sie müssen substanzielle Änderungen vornehmen, z. B.:
      • Inhaltliche Anpassungen (z. B. neue Argumente einfügen, Abschnitte umstrukturieren).
      • Stilistische Überarbeitungen (z. B. Wortwahl, Tonalität, Satzstruktur).
      • Zusätzliche Recherchen oder eigene Ideen einfügen.
    • Minimale Korrekturen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik oder kleinere Anpassungen) gelten nicht als „wesentliche Überarbeitung“. In diesem Fall bleibt die Kennzeichnungspflicht bestehen.

    Teilweise KI-Unterstützung

    • Ein Artikel wird zu 70 % von einer KI erstellt und zu 30 % durch menschliche Bearbeitung ergänzt.
      Kennzeichnung erforderlich, da der Text überwiegend KI-generiert ist.
    KI Kennzeichnungspflicht durch den U AI Act

    KI Transparenzpflichten: Empfehlung für heute:

    Auch wenn aktuell keine Verpflichtung besteht, kann eine freiwillige Kennzeichnung sinnvoll sein, um Vertrauen und Transparenz zu fördern. Es empfiehlt sich, schon heute mit der Kennzeichnung zu beginnen. So vermeiden Sie Anpassungsdruck und potenzielle Strafen.
    Beispiele:

    • „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
    • „Dieser Text wurde mithilfe von KI generiert und redaktionell überarbeitet.“

    Wichtige Tipps für die Praxis

    1. Standardisierte Formulierungen nutzen:
      Verwenden Sie konsistente und klare Kennzeichnungen wie:
      • „Erstellt mit KI-Technologie.“
      • „Dieser Inhalt wurde von einer künstlichen Intelligenz generiert.“
    2. Transparenz in der Kommunikation:
      Machen Sie deutlich, wann und wo KI im Einsatz ist, insbesondere im direkten Kontakt mit Kunden.
    3. Zukunftssicher handeln:
      Auch wenn einige Regelungen erst ab 2026 verbindlich werden, empfiehlt es sich, schon heute mit der Kennzeichnung zu beginnen. So vermeiden Sie Anpassungsdruck und potenzielle Strafen.
    4. Interne Schulungen:
      Sensibilisieren Sie Ihre Teams für die Transparenzpflichten, insbesondere Marketing-, IT- und Rechtsabteilungen.

    Fazit: Transparenz als Schlüssel für Vertrauen

    Stand heute müssen Sie nichts kennzeichnen, wenn Sie Bilder oder Texte mit KI erstellen – außer es gibt täuschende oder rechtlich relevante Aspekte. Ab 2026 wird die Kennzeichnung jedoch für generative Inhalte verpflichtend sein. Die Transparenzpflichten rund um KI-generierte Inhalte sind ein wesentlicher Bestandteil des EU AI Acts und tragen dazu bei, Vertrauen in KI-Systeme aufzubauen. Unternehmen und Privatpersonen sollten sicherstellen, dass alle Inhalte, die durch KI erstellt wurden, klar gekennzeichnet sind – heute und in Zukunft.

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